Anfang Februar stellten wir vom Runden Tisch Radverkehr (RTR) ein Geisterrad am Kreisverkehr Milter Straße in der Nähe einer Unfallstelle auf, um an einen im Verkehr tödlich verunglückten Radfahrer zu erinnern.
Der Zweck der Geisterräder ist vielschichtig. Sie dienen als Mahnmal und weisen gleichzeitig auf besonders für Radfahrende gefährliche Verkehrspunkte hin. Auch dafür dient die auffällige weiße Farbe. 2003 sollen sie erstmalig in den USA aufgetaucht sein. Danach verbreiteten sie sich über die ganze Welt. In Deutschland wurden sie erstmalig 2009 in Berlin durch den ADFC für tödlich verletzte Radfahrer und -fahrerinnen aufgestellt. Auch in Münster wurden sie bereits vor vielen Jahren erstmalig aufgestellt.
In unserer Gruppe, dem RTR, diskutierten wir im Sommer letzten Jahres, ob wir in Warendorf ein weißes Fahrrad (ein Geisterrad) im Falle eines im Straßenverkehr tödlich verunglückten Menschen zur Mahnung aufstellen. Wir fragten uns unter anderem: Wie wirkt eine solche Aufstellung auf die Angehörigen bzw. die Insassen des Fahrzeugs? Oder auch: Müssen wir dann für alle Verkehrstoten ein Mahnmal errichten? Bei diesen Diskussionen wurde deutlich, wie vielschichtig das Thema ist. Wir wollen niemanden, weder den Angehörigen noch den Insassen des Kraftfahrzeugs zu nahe treten. Das Rad erinnert an einen Verkehrsunfall bei dem eine radfahrende Person starb. Und daran, wie gefährdet Menschen auf dem Rad im Straßenverkehr sind.
Bei den weißen Fahrrädern geht es nicht um die Schuldfrage, also auch nicht um Schuldzuweisungen. Primär geht es um die Gefahrenstelle, dass es hier nicht nochmals zu einem Unglück kommt. Es geht aber auch ganz allgemein um die erhöhten Gefahren für Radfahrende. Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und -fahrer ist überproportional hoch. 2024 war jeder sechste Verkehrstote mit dem Fahrrad unterwegs.
Bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug bleibt es nur in Ausnahmefällen bei Sachschäden. Schwere Verletzungen und bleibende gesundheitliche Folgen sind häufig. Wir vom RTR sind der Meinung, dass dies zum erheblichen Teil an der Organisation des Straßenverkehrs liegt. Ein großes Problem sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Warum darf man innerorts 50 km/h fahren? Was hat bei dieser Entscheidung Vorrang? Ist es die Sicherheit oder das Vorwärtskommen der Kraftfahrzeuge? Wenn wir der Sicherheit Vorrang geben, wären 30 km/h pro Stunde eine bessere Lösung. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben mehr Zeit, das häufig komplexe Verkehrsgeschehen zu erfassen, um richtige Entscheidungen zu treffen. Falsche Entscheidungen sind wohl die häufigste Unfallursache.
Bei Tempo 30 halbiert sich der Bremsweg gegenüber 50 km/h. Das Fahrzeug mit 30 km/h steht nach knapp 13 Metern, mit 50 km/h erst nach 27 Metern.


