Leezenkurier

Fahrradzeitung für das Münsterland

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Fahrradgruppen im Nahverkehr

Margarete Schürhoff

Anmeldepflicht oder nur Empfehlung

Wer mit dem Fahrrad den Nahverkehr nutzt, kennt die Situation: Der Zug fährt ein, die Fahrradabteile sind bereits voll – und man bleibt auf dem Bahnsteig zurück. Im besten Fall kann man gelassen auf den nächsten Zug warten. Für eine Radreisegruppe mit engem Zeitplan oder einem wichtigen Anschlusszug kann das jedoch schnell zum Problem werden.

Um beispielsweise Kapazitätsengpässe zu prüfen, Betriebsabläufe zu sichern und Reisenden rechtzeitig Alternativen aufzuzeigen, verpflichten bzw. empfehlenEisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des Nahverkehrs Fahrradgruppen, sich vorher anzukündigen. Am Beispiel der Nahverkehrszüge, die am Hauptbahnhof Münster abfahren ergibt sich allerdings kein einheitliches Bild.

Der Zweckverband Mobilität Münsterland, Herausgeber des im Mai 2026 erschienenen Tourenplaners „Quer durchs Münsterland mit Bahn & Bike“, weist darin darauf hin, dass EVU um eine Anmeldung von Gruppen mit Fahrrädern bis 2 Tage vor Fahrtantritt bitten.

Diese Beispiele zeigen, dass es keine einheitlichen Regelungen für Fahrradgruppen im Nahverkehr gibt. Wie ist es erst dann, wenn man über die Grenzen des Münsterlandes hinaus unterwegs ist und Regelungen anderer EVU gelten. Eines haben jedoch alle Regelungen gemeinsam: Auch eine fristgerechte Anmeldung oder Ankündigung begründet keinen Anspruch auf die Mitnahme der Fahrräder. Die Mitnahme hängt weiterhin von den verfügbaren Stellplätzen ab. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb die DB eine Anmeldepflicht vorsieht, wenn auch diese keine Mitnahmegarantie bieten kann.

Sicherlich, eine vorherige Ankündigung einer – insbesondere – größeren Fahrradgruppe beim EVU kann die Reiseplanung der Gruppe verbessern, indem man z. B. auf Anraten des EVU auf nicht so stark frequentierte Züge ausweicht. Warum aber gibt die DB eine Anmeldepflicht vor? Diese Frage hat unser Mitglied Peter Wolter, Beisitzer Touristik, aufgegriffen. Er hat sich unter anderem an den ADFC-Service des ADFC-Bundesverbandes gewandt mit dem Ziel, die DB möge die Anmeldepflicht überdenken und zurücknehmen. Bis zum Redaktionsschluss ging aus Urlaubsgründen keine Stellungnahme des Bundesverbandes ein. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Bis dahin interessieren uns Ihre Erfahrungen, wenn Sie in letzter Zeit mit einer größeren Fahrradgruppe im Nahverkehr unterwegs waren. Schreiben Sie uns an leezenkurier@adfc-ms.de. Wir bedanken uns für die Rückmeldungen.