Leezenkurier

Fahrradzeitung für das Münsterland

Bußgelder für Radfahrende (Auszug)

Der Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln kann für Radfahrerinnen und Radfahrer sehr teuer werden. Im Folgenden sind einige zentrale Verstöße mit den entsprechenden Bußgeldern aufgeführt.

Radfahren auf Gehwegen:

55 € (bei Gefährdung bis 100 €).
Zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern wurde das Bußgeld auf das Niveau für die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen durch Fahrzeuge angehoben.

Rechtswidrige Benutzung elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon, Tablet):

55 € bzw. 75 € (bei Gefährdung) bzw. 100 € (bei Unfall).

Die Nutzung von Handy-Halterungen ist erlaubt. Das Tragen von Kopfhörern ist erlaubt, wenn Umgebungsgeräusche noch wahrgenommen werden können.

Missachtung des Rotlichts an der Ampel:

60 € (bei Gefährdung/Unfall bis 180 €), in jedem Fall 1 Punkt in Flensburg.

Überquerung eines geschlossenen Bahnübergangs:

350 € (Mindestsatz bei geschlossener Schranke/Halbschranke bzw. Rotlicht),

auf jeden Fall 2 Punkte in Flensburg, bei Gefährdung/Unfall kann die Strafe höher werden (schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr).

Missachtung von Fußgängern am Zebrastreifen:

40 €, bei Gefährdung auch höher.

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone:

25-55 € bzw. 35-85 € (bei Gefährdung) bzw. 100 € (bei Unfall)

Achten Sie also beim Radfahren auf die Verkehrsregeln, das erspart Ärger bzw. Bußgelder und sorgt für die nötige Sicherheit im Straßenverkehr.