Der Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln kann für Radfahrerinnen und Radfahrer sehr teuer werden. Im Folgenden sind einige zentrale Verstöße mit den entsprechenden Bußgeldern aufgeführt.
Radfahren auf Gehwegen:
55 € (bei Gefährdung bis 100 €).
Zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern wurde das Bußgeld auf das Niveau für die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen durch Fahrzeuge angehoben.
Rechtswidrige Benutzung elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon, Tablet):
55 € bzw. 75 € (bei Gefährdung) bzw. 100 € (bei Unfall).
Die Nutzung von Handy-Halterungen ist erlaubt. Das Tragen von Kopfhörern ist erlaubt, wenn Umgebungsgeräusche noch wahrgenommen werden können.
Missachtung des Rotlichts an der Ampel:
60 € (bei Gefährdung/Unfall bis 180 €), in jedem Fall 1 Punkt in Flensburg.
Überquerung eines geschlossenen Bahnübergangs:
350 € (Mindestsatz bei geschlossener Schranke/Halbschranke bzw. Rotlicht),
auf jeden Fall 2 Punkte in Flensburg, bei Gefährdung/Unfall kann die Strafe höher werden (schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr).
Missachtung von Fußgängern am Zebrastreifen:
40 €, bei Gefährdung auch höher.
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone:
25-55 € bzw. 35-85 € (bei Gefährdung) bzw. 100 € (bei Unfall)
Achten Sie also beim Radfahren auf die Verkehrsregeln, das erspart Ärger bzw. Bußgelder und sorgt für die nötige Sicherheit im Straßenverkehr.

