Leezenkurier

Fahrradzeitung für das Münsterland

Hessenweg und Kötterstraße sind Münsters erste „Fahrradstraßen Basis“


Autor: Fahrradbüro, Stadt Münster

Die Zahl der Fahrradstraßen in Münster wächst weiter: Seit kurzem sind Teile des Hessenwegs in Höhe der Rieselfelder und der Kötterstraße östlich von Handorf Münsters 16. und 17. Fahrradstraße nach neuen Qualitätsstandards. Erstmals im Stadtgebiet entstehen dabei sogenannte „Fahrradstraßen Basis“.

Dazu werden die bestehenden weißen Fahrbahnrand-Markierungen jeweils um einen roten Streifen ergänzt. Zudem werden an Einmündungen mehrfarbige Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht und die Kreuzungsbereiche rot eingefärbt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Gegensatz zu „Fahrradstraßen Plus“ verzichtet die Stadt bei „Fahrradstraßen Basis“ darauf, die Fahrbahn flächendeckend Rot einzufärben. Dadurch lassen sich Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünstiger realisieren.

Die Fahrradstraße Hessenweg beginnt auf Höhe der Straße „Zur Eckernheide“, führt anschließend über den Dortmund-Ems-Kanal und von dort bis zur Straße „Coermühle“. Sie ist in Münsters Fahrradnetz 2.0 als Basisroute ausgewiesen und auch für den touristischen Radverkehr von Bedeutung. Im Zuge der Umgestaltung wurde auch die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung des Hessenwegs mit der Straße „Coermühle“ geändert. So hat nun der Verkehr auf dem Hessenweg Vorfahrt. Auf dem Hessenweg bleibt der Kfz-Verkehr auch künftig zugelassen.

Die Fahrradstraße Kötterstraße verläuft im Bereich eines Wirtschaftsweges zwischen der Hobbeltstraße im Westen und dem Tierheim nahe der Stadtgrenze zu Telgte im Osten. Die Kreuzung mit der vorfahrtsberechtigten Lützowstraße bleibt unverändert. Die Kötterstraße ist in Münsters Fahrradnetz 2.0 Teil der Veloroute Telgte-Münster und des radtouristischen Knotenpunktnetzes. Kfz-Verkehr ist auf der Kötterstraße zukünftig nur noch für Anlieger freigegeben.

Wie auf allen Fahrradstraßen beträgt die maximale zulässige Geschwindigkeit 30 km/h, das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt.

Bild: Ein roter Begleitstrich wie hier auf dem Hessenweg kennzeichnet in Münster eine „Fahrradstraße Basis“ (Quelle: Stadt Münster)