von Heinz Braunsmann
Eine Radtour ist eine schöne Sache, vor allem in Gesellschaft. Die gute Beteiligung bei Tourenangeboten des ADFC sind der beste Beleg dafür. Das kommunikative Miteinander unterwegs bereichert jede Radtour, denn wie heißt es doch so schön: „Geteilte Freude ist doppelte Freude“.
Damit die Freude nicht ungewollt getrübt wird, gilt es allerdings, einige Grundsätze zu befolgen und fundamentale Regeln zu beachten. Das ist um so wichtiger je größer die Gruppe ist. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Gruppen bis zu 15 Personen und Gruppen mit mehr als 15 Personen. Während die Grundregeln des gemeinsamen Radelns für beide Gruppengrößen vergleichbar sind, gelten für die größeren Gruppen besondere Regeln und Vorrechte im Straßenverkehrsrecht, die man vielleicht nicht zwingend nutzen muss, aber zumindest kennen sollte.
Das Radfahren in Gruppen – so schön es auch ist – birgt selbst bei kleinen Gruppengrößen ein erhöhtes Unfallrisiko, denn durch kleinste Unachtsamkeiten oder das zu späte Erkennen von Hindernissen kann es schnell zu folgenschweren Fahrfehlern kommen. Darum sind eine gute Kommunikation und Organisation innerhalb der Gruppe wichtig.
Handzeichen:
Grundlage dafür sind eindeutige Handzeichen, die vor dem Start gut erklärt werden sollten. Damit können der Gruppe frühzeitig Informationen über die Streckenführung, Gefahrenstellen oder Haltepunkte geliefert werden. Aber selbst das beste Handzeichen ist nutzlos, wenn es nur für einige wenige sichtbar ist, die weit genug vorne fahren. Entscheidend ist deshalb, dass diese Zeichen auch nach hinten weitergegeben werden. Auch akustische Zeichen können hilfreich sein, wenn sie vorher vereinbart werden.
Abstände:
Eine gute Organisation der Gruppe drückt sich auch in ihrer Geschlossenheit aus. Die Gruppe sollte kompakt bleiben, die Abstände sollten aber groß genug sein, um situative Reaktionen zu ermöglichen, sonst drohen z. B. Auffahrunfälle. Es ist also einerseits nicht ratsam, so dicht zu fahren, dass man die Beschriftung auf dem Rücklicht des vorausfahrenden Rades lesen kann. Andererseits darf die Gruppe nicht auseinanderfallen und das Ziel dann möglicherweise auf unterschiedlichen Routen erreichen. Um das zu gewährleisten ist vor allem im vorderen Teil der Gruppe der Rückspiegel ein wichtiges Hilfsmittel.
Nebeneinanderfahren / Gegenverkehr:
Seit der Novelle der StVO vom 28.04.2020 ist es generell erlaubt, zu zweit nebeneinander zu fahren, solange anderer Verkehr nicht behindert wird. Das ist schön, weil die Gemeinschaft dadurch kommunikativ gestärkt und das Radfahren dadurch viel unterhaltsamer werden kann. Wenn man nur zu zweit unterwegs ist, entstehen auch keine Probleme, da man sich schnell spontan hintereinander anordnen kann.
In der Gruppe dagegen ist das nicht so einfach. Das Auto von hinten auf einer ruhigen Nebenstraße oder der plötzliche Gegenverkehr auf einem Waldweg kündigen sich nicht unbedingt langfristig an.
Zwei Dinge sind hier besonders wichtig. Zum einen sollte natürlich durch Handzeichen oder – falls Fahrzeuge sich von hinten nähern – durch Zurufe frühzeitig Aufmerksamkeit erzeugt werden. Zum anderen ist häufig zu beobachten, dass bei erkennbarem Gegenverkehr die vorne fahrenden Gruppenmitglieder unvermittelt abbremsen. Das ist jedoch keine gute Idee, da ein rasches Einscheren für den Rest der Gruppe dadurch faktisch unmöglich gemacht wird. Deshalb mein Rat: Bei Gegenverkehr vorne etwas schneller fahren, dann entsteht Platz, der hinten dringend benötigt wird.
[Foto 1: Die Gruppentour in breiter Front – so sollte man es besser nicht machen]
Fahrtempo und Pausen:
Für das gute Gelingen einer Gruppentour ist auch die Rhythmik sehr wichtig. Ein für die Gruppe angemessenes und vorher bekanntgegebenes Tempo sorgt dafür, dass einerseits die Belastung nicht zu groß wird, andererseits aber auch die Physis ein wenig gefordert wird. Beides hat auch Bedeutung für die Sicherheit beim Fahren, die bei zu schneller Fahrt gefährdet würde, aber auch bei zu schleppender Fahrt durch aufkommende Unaufmerksamkeiten beeinträchtigt werden könnte. Mein Leitspruch ist: „Wir fahren gemütlich, aber wir bummeln nicht.“
Genauso wichtig wie das Tempo sind auch regelmäßige Pausen. Der Körper braucht zwischendurch Flüssigkeit und Kalorien und der Geist braucht ab und zu etwas Gelegenheit zum gemütlichen Austausch mit Gleichgesinnten. Ungefähr alle 10 Kilometer sollte deshalb angehalten werden, und zwar möglichst an vorher ausgewählten und für eine Gruppe geeigneten Punkten.
Überqueren von Straßen und Kreuzungen:
Vor dem Überqueren von Straßen bzw. Kreuzungen sollte zunächst gewartet werden, bis die Gruppe vollständig an die betreffende Stelle herangefahren ist und alle zum Stehen gekommen sind. Gerne bildet die Gruppe dabei einen Pulk, der die komplette Breite der Einmündung ausfüllt. Das sollte unbedingt vermieden werden. Die gut gemeinte Absicht, möglichst schnell mit der kompletten Gruppe eine Straße zu überqueren, kann nämlich nach hinten losgehen, weil z. B. gerade jetzt ein Traktor in die Nebenstraße einbiegen will, oder weil auf der gegenüberliegenden Seite wenig Platz für die Weiterfahrt ist, und der Pulk sich mitten auf einer Bundesstraße staut. Auch sollten TourGuides nicht unmittelbar nach einer Überquerung anhalten, um zu schauen, ob alle mitgekommen sind. Dadurch kann der hintere Teil der Gruppe in arge Schwierigkeiten kommen.

nicht machen @Heinz Braunsmann
Fahren im Verband:
Bei Gruppengrößen von mindestens 16 Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregeln und Vorrechte, die man kennen sollte. Die Gruppe kann diesen Sonderstatus aber nur beanspruchen, wenn sie erkennbar als Verband fährt. Als Verband gilt ein geordneter, einheitlich geführter und als Ganzes erkennbarer Zusammenschluss mehrerer Personen- oder Fahrzeuge. Die Geschlossenheit und Erkennbarkeit (z. B. durch Signalfarben oder geeignete Kleidung) sind dabei die entscheidenden Merkmale. Das erfordert beim Radfahren eine besondere Disziplin und empfiehlt sich deshalb nur nach vorheriger Einweisung oder für Gruppen, die entsprechend geübt darin sind.
[Foto 2: Das Fahren im Verband erfordert Übung und Disziplin]
Es gelten im Verband folgende besondere Regeln:
- Die Benutzungspflicht für Radwege entfällt. Der Verband kann entsprechende blaue Verkehrszeichen also ignorieren – egal wo. Das ist auch sinnvoll, denn Radwege sind für größere Gruppenverbände nicht unbedingt ausgelegt, so dass der „normale“ Radverkehr durch den Verband beeinträchtigt würde.
- Grundsätzlich darf und soll zu zweit nebeneinander gefahren werden, solange der übrige Verkehr nicht behindert wird.
- Verkehrsrechtlich gilt ein geschlossener Verband als ein Fahrzeug und soll in jeder Situation deshalb auch als Verband zusammenbleiben. Das hat die Konsequenz, dass an Ampelanlagen alle Beteiligten des Verbandes die Ampel passieren müssen(!), auch wenn sie zwischenzeitlich auf Rot springt. Das ist auch durchaus praktikabel, da ja der übrige Verkehr, der ja zunächst steht, zwar Grün bekommt, aber die Kreuzung durch den Verband blockiert ist.
Schwieriger ist die Situation beim Überqueren oder Einbiegen in vorfahrtsberechtigte Straßen, wenn keine Ampelanlage vorhanden ist. Hier gilt zwar ebenfalls das Vorfahrtsrecht, sobald die ersten Fahrzeuge des Verbandes gestartet sind. Die Vorfahrt darf aber nicht erzwungen werden. Im Übrigen sollte man bedenken, dass viele Pkw-Fahrerinnen und -fahrer diese Vorfahrtsregeln nicht kennen und deshalb ungehalten (in zweifacher Bedeutung des Wortes) reagieren.
Sicher könnte man noch weitere hilfreiche Tipps geben, die hier fehlen. Generell gilt: Rücksichtnahme und gute Organisation sind für ein schönes Gruppenerlebnis die wichtigsten Zutaten und sorgen sicherlich auch weiterhin bei den ADFC-Gruppen für viel Freude auf den Radtouren.
Fotos: Heinz Braunsmann


